BAFA-Förderanträge
Als sogenannter Energie-Experte bin ich berechtigt, Förderanträge für die energetische Sanierung an Wohngebäuden beim BAFA (Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle) für Hausbesitzer zu stellen. Dies betrifft z.B. die Erneuerung von Fenstern und Haustüren, die Dämmung des Daches sowie der Aussenwände. Wenn alle notwendigen Vorgaben (Einhaltung der Maximal zulässigen U-Werte) eingehalten werden, wird die jeweilige Maßnahme z. Z. mit 15 % vom Staat gefördert.
Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) vor, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 %.
Um den Antrag komplett für Sie stellen zu können, benötige ich ein Angebot über die geplante Maßnahme, die ausgefüllte und unterzeichnete Vollmacht (siehe Download), das Baujahr des Gebäudes und die Anzahl der Wohneinheiten.
vollmacht_neu_beg-einzelmanahmen.pdf
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahmne und vor Auftragserteilung beim BAFA gestellt werden.
Nach Durchführung der Maßnahme erstelle ich den abschliessenden Verwendungsnachweis und fordere die Auszahlung des Zuschusses beim BAFA an. Nach Prüfung wird der Zuschussbetrag auf Ihr Konto überwiesen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, sprechen Sie mich gerne an.
Wolfgang Krämer
Im Sonnenhof 10
56637 Plaidt
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